„Wir bringen Euch in die GKV“ > Unser Ansatz, unser Antrieb
Seit fast zehn Jahren arbeiten wir mit Unternehmen aus dem Bereich Digital Health. Meist sind es Start-ups, die mit uns ihre ersten Schritte im GKV-Markt gehen, und für viele davon sind die Kassen des Healthy Hub die ersten Krankenkassen, mit denen die Start-ups zusammenarbeiten.
Wir haben den Healthy Hub gegründet, weil wir die Versorgung in Deutschland verbessern wollen. Wir wollen das besondere Potential digitaler und hybrider Versorgungslösungen nutzen und weiterentwickeln. Unser Interesse ist es, unseren Versicherten einen möglichst frühen Zugang zu innovativen Versorgungslösungen zu bieten und mit den Anbietern solcher Lösungen eine Blaupause für deren Skalierung im Markt zu entwickeln. Unser Antrieb ist ein Dreiklang:
Testen: Wir entwickeln Eure Versorgungslösungen bis zur Marktfähigkeit in der GKV weiter und testen sie im Echtbetrieb während unseres Pilotjahres.
Skalieren: Unsere Vorgehens- und Vertragsmodelle können als „Blaupausen“ für die GKV-Expansion dienen. Sie zeigen: Euer Versorgungsmodell funktioniert.
Nutzen generieren: Wir wollen echten Nutzen schaffen und begleiten Eure Lösungen mit Befragungen und Analysen.
Wettbewerb und Auswahlverfahren
Unsere Wettbewerbe sind europaweite Ausschreibungen. Unser Ansatz ist besonders innovativ, weil er unseren Partnern und uns größtmögliche Flexibilität beim Design von Versorgungslösungen ermöglicht.
Unser Wettbewerb besteht aus fünf Phasen:
Ausführlichere und konkrete Informationen zu unseren Wettbewerben findet Ihr in den jeweils geltenden Bewerbungsbedingungen etwas weiter unten.
Zum aktuellen Wettbewerb
Unser neuer Wettbewerb startet am Montag, den 12.08.2026. Bewerben könnt Ihr Euch bis 14.09.2026, 10 Uhr ausschließlich unter "Jetzt bewerben". Eure Bewerbungsunterlagen müssen zum Ende der Bewerbungsfrist vollständig hochgeladen sein, sonst können wir Euch nicht mehr berücksichtigen. Wartet also nicht bis zur letzten Minute mit der Bewerbung! Falls Ihr Fragen zur Bewerbung habt, schaut in die FAQ, ruft uns an oder schreibt uns.
Die ausführlichen Bewerbungsbedingungen und Informationen zum Verfahren findet Ihr hinter diesem Link: Bewerbungsbedingungen. Bitte schaut sie Euch an - Sie enthalten weitere Informationen zum Verfahren nach dem Zuschlag sowie Termine. Außerdem haben wir Euch ein kurzes Paper vorbereitet mit Erläuterungen zu den Informationen und Unterlagen, die wir von Euch benötigen. Hierfür bitte hier klicken: Informationen und Unterlagen. Die Formblätter "Eigenkapitalbescheinigung" und die "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" sind hinter den Links abrufbar. Diese benötigt Ihr auch für die Bewerbung.
Im Anschluss an die Bewerbungsphase sichten wir alle Bewerbungen. Maximal 15 Bewerber laden wir anschließend zum Pitch (12./13.11.2026) zur BIG direkt gesund nach Dortmund ein. Im Anschluss an die Pitches entscheiden wir über die Zusammenarbeit mit Euch.
Alle bisherigen Gewinner
In den fast zehn Jahren unseres Bestehens haben wir mit fast 30 Start-ups zusammengearbeitet. Mit vielen existieren bereits lange vertragliche Beziehungen. Andere bedienen mittlerweile andere Marktsegmente. Einige sind DiGA geworden, andere vom Markt verschwunden. Unsere Healthy Hub Kassen haben rund 70 Verträge geschlossen und weit über 100.000 Kunden der mit Lösungen der Partner des Healthy Hub versorgt.
FAQ
Hier beantworten wir in den kommenden Wochen Eure Fragen zum Bewerbungsverfahren
Ja, die Bewerbung steht auch Unternehmen aus anderen EU-Ländern offen.
Ebenfalls akzeptieren wir Bewerbungen von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU.
Bitte beachten Sie: Der Teilnahmeantrag muss in allen Bestandteilen in deutscher Sprache verfasst sein.
Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber sind zugelassen.
Für den Fall der Auftragserteilung haben Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber eine Rechtsform anzunehmen, bei der ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen haften.
Die Bewerbergemeinschaft muss in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnen. Bei keinem Mitglied der Bewerbergemeinschaft dürfen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Liegt bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein zwingender Ausschlussgrund nach diesen Vorschriften vor, muss die Bewerbergemeinschaft das Unternehmen nach Aufforderung binnen angemessener Frist ersetzen.
Die Auftraggeberinnen können eine Bewerbergemeinschaft auch dann zur Ersetzung eines Unternehmens auffordern, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
Weder der Teilnahmeantrag noch ein späteres Angebot dürfen durch eine Ersetzung inhaltlich verändert werden.
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können aus unterschiedlichen EU-Staaten kommen. Es wird auf das oben gesagte zu „Bewerbergemeinschaften“ verwiesen.
Für den Erfolg der Bewerbung ist es völlig unerheblich, wann innerhalb der Frist die Bewerbungsunterlagen eingehen. Die Auftraggeberinnen geben jedoch zu bedenken, dass sie während des Verfahrens an sie gestellte Fragen auf der Website beantworten. Es ist daher in der Regel sinnvoll, diese Antworten abzuwarten, bevor man seine Bewerbung abgibt.
Die Auftraggeberinnen haben in den „Bewerbungsbedingungen – Bewerberphase“ unter Ziff. 15.I. festgelegt: „Die Erfüllung der folgenden Kriterien muss aus der Bewerbung hervorgehen und nach Prüfung durch die ARGE mit "ja" beantwortet werden; andernfalls kann die Bewerbung keine Berücksichtigung finden: …
es müssen nachvollziehbare Angaben zu datenschutzrelevanten Schnittstellen des Produktes / der Lösung gemacht werden;…“
Dementsprechend haben die Auftraggeber im Online-Bewerbungsformular ein Pflichtfeld vorgegeben, welches überschreiben ist mit: „Unser Produkt / unsere Dienstleistung weist die folgenden, von uns bereits identifizierten datenschutzrechtlich relevanten Schnittstellen auf:… (Es folgt ein Textfeld, in welchem sodann die datenschutzrechtlich relevanten Schnittstellen vom Bewerber zu beschreiben sind)“.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten sowie mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Krankenkassen ist an die Beachtung umfangreicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen gebunden. Datenschutzrechtlich relevant ist die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
"Schnittstellen“ meint dabei vor allem, ob in dem Produkt/der Dienstleistung Schnittstellen zu Systemen der jeweiligen Auftraggeber aufgebaut werden müssen oder ob es andere Schnittstellen z. B. zu Drittsystemen gibt, die von datenschutzrechtlicher Relevanz sein könnten. Diese sollen entsprechend benannt werden.
Ja, ein Unternehmen kann auch mehr als eine Bewerbung abgeben.
Hinweis: Bitte beachten Sie dabei, dass jede Bewerbung für sich vollständig sein muss, d. h. bei z. B. zwei Bewerbungen ist vom Bewerber zwei Mal das Onlineformular vollständig auszufüllen und es sind auch jedes Mal alle geforderten Dokumente an der vorgesehenen Stelle hochzuladen. Selbstverständlich müssen sich die Bewerbungen auch inhaltlich unterscheiden.
Ausführliche Frage: Wir haben seit November 2020 eine GmbH in Deutschland. Die Muttergesellschaft gibt es allerdings seit xxx Jahren, und ist in einen EU-Land ansässig. Für die deutsche GmbH liegen noch keine betriebswirtschaftlichen Daten hervor. Die ausländische Muttergesellschaft verfügt über alle nachgefragten Zahlen. Frage: wie ist der Eigenkapitalnachweis auszufüllen? Wir würden uns gerne mit der deutschen GmbH bewerben.
Antwort: Kurz zu Einordnung, warum wir nach diesen Zahlen fragen: als öffentliche Auftraggeber müssen wir uns von der finanziellen Leistungsfähigkeit unserer Lieferanten überzeugen, bevor wir Verträge abschließen. Siehe zur Einordnung auch Ziff. 12 II unserer Bewerbungsbedingungen: https://www.healthy-hub.de/files/healthy_start_hub/Vorlagen%202021/Bewerbungsbedingungen_21_Healthy_Hub.pdf
Die Bitte also: auch wenn Sie derzeit "noch nicht viel vorzuweisen" haben, lassen Sie bitte vom Steuerberater den Eigenkapitalnachweis ausfüllen und geben Sie im Bewerbungsformular an, dass Sie ansonsten über die Mittel verfügen, um ein Jahr Echteinsatz zu gewährleisten. Sofern wir Sie zum Pitch einladen, würden wir als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit auch eine Patronatserklärung Ihrer Muttergesellschaft, eines Investors o.ä. akzeptieren, mit der Sie ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Die Umsatzangabe ist Indiz für eine gewisse Geschäftstätigkeit nach Gründung. Wenn Sie noch keine Umsätze tätigen, dann tragen Sie hier bitte eine "0" ein.
Frage: Ist es ausreichend, wenn die Nachweise wie beispielsweise der Handelsregisterauszug ins Deutsche übersetzt werden oder müssen die Dokumente beglaubigt werden?
Antwort: Gemäß Ziff. 12 am Ende der Bewerbungsbedingungen sind geforderte Nachweise in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. Eine Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus einem anderen Land der EU ins deutsche ohne eine Beglaubigung ist deshalb nicht ausreichend.
„Die Auftraggeberinnen haben sich entschieden, die Bewerbungsbedingungen – Bewerbungsphase in Ziff. 18 zu ändern. Aufgrund der Änderungen haben nun auch die Kunden und Aktionäre der GWQ ServicePlus AG – hierbei handelt es sich ausschließlich um Krankenkassen/Pflegekassen – die Möglichkeit, den Vertrag nach der Pilotphase abzuschließen.
Die Bieter erhalten eine aktualisierte Fassung der Bewerbungsbedingungen - Bewerbungsphase für den Wettbewerb „23 Healthy Hub“ erkenntlich an der Bezeichnung „Stand 17.11.2023“.
In den „Bewerbungsbedingungen- Bewerbungsphase Stand 17.11.2023 “ ist die oben genannte Änderung in Ziff. 18 vollzogen.
Bei der Bewerbung sind ausschließlich die „Bewerbungsbedingungen- Bewerbungsphase Stand 17.11.2023 “zu verwenden, die wir unter https://www.healthy-hub.de/faq.html veröffentlicht haben.“