FAQ

Hier beantworten wir in den kommenden Wochen Eure Fragen zum Bewerbungsverfahren

Steht die Bewerbung auch Unternehmen aus anderen EU-Ländern als der BRD offen?

Ja, die Bewerbung steht auch Unternehmen aus anderen EU-Ländern offen.
Bitte beachten Sie: Der Teilnahmeantrag muss in allen Bestandteilen in deutscher Sprache verfasst sein.

Was verstehen Sie unter einer "Bewerbergemeinschaft" laut Bewerbungsformular? Kann eine solche Bewerbergemeinschaft auch ein Zusammenschluss von mehreren Gesellschaften zum Zwecke der Bewerbung sein?

Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber sind zugelassen.
Für den Fall der Auftragserteilung haben Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber eine Rechtsform anzunehmen, bei der ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen haften.
Die Bewerbergemeinschaft muss in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnen. Bei keinem Mitglied der Bewerbergemeinschaft dürfen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Liegt bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein zwingender Ausschlussgrund nach diesen Vorschriften vor, muss die Bewerbergemeinschaft das Unternehmen nach Aufforderung binnen angemessener Frist ersetzen.
Die Auftraggeberinnen können eine Bewerbergemeinschaft auch dann zur Ersetzung eines Unternehmens auffordern, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
Weder der Teilnahmeantrag noch ein späteres Angebot dürfen durch eine Ersetzung inhaltlich verändert werden.

Kann eine Bewerbergemeinschaft aus mehreren EU-Staaten kommen oder müssen alle Bewerber im selben Land ansässig sein?

Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können aus unterschiedlichen EU-Staaten kommen. Es wird auf das oben gesagte zu „Bewerbergemeinschaften“ verwiesen.

Macht der Zeitpunkt der Bewerbung einen Unterschied?

Für den Erfolg der Bewerbung ist es völlig unerheblich, wann innerhalb der Frist die Bewerbungsunterlagen eingehen. Die Auftraggeberinnen geben jedoch zu bedenken, dass sie während des Verfahrens an sie gestellte Fragen auf der Website beantworten. Es ist daher in der Regel sinnvoll, diese Antworten abzuwarten, bevor man seine Bewerbung abgibt.

Was genau ist mit datenschutzrelevanten Schnittstellen in der Bewerbung gemeint?

Die Auftraggeberinnen haben in den „Bewerbungsbedingungen – Bewerberphase“ unter Ziff. 15.I. festgelegt: „Die Erfüllung der folgenden Kriterien muss aus der Bewerbung hervorgehen und nach Prüfung durch die ARGE mit "ja" beantwortet werden; andernfalls kann die Bewerbung keine Berücksichtigung finden: …

es müssen nachvollziehbare Angaben zu datenschutzrelevanten Schnittstellen des Produktes / der Lösung gemacht werden;…“

Dementsprechend haben die Auftraggeber im Online-Bewerbungsformular ein Pflichtfeld vorgegeben, welches überschreiben ist mit: „Unser Produkt / unsere Dienstleistung weist die folgenden, von uns bereits identifizierten datenschutzrechtlich relevanten Schnittstellen auf:… (Es folgt ein Textfeld, in welchem sodann die datenschutzrechtlich relevanten Schnittstellen vom Bewerber zu beschreiben sind)“.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten sowie mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Krankenkassen ist an die Beachtung umfangreicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen gebunden. Datenschutzrechtlich relevant ist die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

"Schnittstellen“ meint dabei vor allem, ob in dem Produkt/der Dienstleistung Schnittstellen zu Systemen der jeweiligen Auftraggeber aufgebaut werden müssen oder ob es andere Schnittstellen z. B. zu Drittsystemen gibt, die von datenschutzrechtlicher Relevanz sein könnten. Diese sollen entsprechend benannt werden.

Kann ein Unternehmen auch zwei Bewerbungen (Ideen) einreichen?

Ja, ein Unternehmen kann auch mehr als eine Bewerbung abgeben.

Hinweis: Bitte beachten Sie dabei, dass jede Bewerbung für sich vollständig sein muss, d. h. bei z. B. zwei Bewerbungen ist vom Bewerber zwei Mal das Onlineformular vollständig auszufüllen und es sind auch jedes Mal alle geforderten Dokumente an der vorgesehenen Stelle hochzuladen. Selbstverständlich müssen sich die Bewerbungen auch inhaltlich unterscheiden.

Nachfrage zur Eigenkapitalerklärung - Muttergesellschaft im Ausland

Ausführliche Frage: Wir haben seit November 2020 eine GmbH in Deutschland. Die Muttergesellschaft gibt es allerdings seit xxx Jahren, und ist in einen EU-Land ansässig. Für die deutsche GmbH liegen noch keine betriebswirtschaftlichen Daten hervor. Die ausländische Muttergesellschaft verfügt über alle nachgefragten Zahlen. Frage: wie ist der Eigenkapitalnachweis auszufüllen? Wir würden uns gerne mit der deutschen GmbH bewerben.

Antwort: Kurz zu Einordnung, warum wir nach diesen Zahlen fragen: als öffentliche Auftraggeber müssen wir uns von der finanziellen Leistungsfähigkeit unserer Lieferanten überzeugen, bevor wir Verträge abschließen. Siehe zur Einordnung auch Ziff. 12 II  unserer Bewerbungsbedingungen: https://www.healthy-hub.de/files/healthy_start_hub/Vorlagen%202021/Bewerbungsbedingungen_21_Healthy_Hub.pdf

Die Bitte also: auch wenn Sie derzeit "noch nicht viel vorzuweisen" haben, lassen Sie bitte vom Steuerberater den Eigenkapitalnachweis ausfüllen und geben Sie im Bewerbungsformular an, dass Sie ansonsten über die Mittel verfügen, um ein Jahr Echteinsatz zu gewährleisten. Sofern wir Sie zum Pitch einladen, würden wir als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit auch eine Patronatserklärung Ihrer Muttergesellschaft, eines Investors o.ä. akzeptieren, mit der Sie ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Die Umsatzangabe ist Indiz für eine gewisse Geschäftstätigkeit nach Gründung. Wenn Sie noch keine Umsätze tätigen, dann tragen Sie hier bitte eine "0" ein.

Übersetzung und Beglaubigung fremdsprachlicher Nachweise

Frage:  Ist es ausreichend, wenn die Nachweise wie beispielsweise der Handelsregisterauszug ins Deutsche übersetzt werden oder müssen die Dokumente beglaubigt werden?

Antwort: Gemäß Ziff. 12 am Ende der Bewerbungsbedingungen sind geforderte Nachweise in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. Eine Übersetzung eines  Handelsregisterauszugs aus einem anderen Land der EU ins deutsche ohne eine Beglaubigung ist deshalb nicht ausreichend.

Änderung der Bewerbungsbedingungen zum 17.11.2023 – Kooperation mit der GWQ ServicePlusAG

„Die Auftraggeberinnen haben sich entschieden, die Bewerbungsbedingungen – Bewerbungsphase in Ziff. 18 zu ändern. Aufgrund der Änderungen haben nun auch die Kunden und Aktionäre der GWQ ServicePlus AG – hierbei handelt es sich ausschließlich um Krankenkassen/Pflegekassen – die Möglichkeit, den Vertrag nach der Pilotphase abzuschließen.

Die Bieter erhalten eine aktualisierte Fassung der Bewerbungsbedingungen - Bewerbungsphase für den Wettbewerb „23 Healthy Hub“ erkenntlich an der Bezeichnung „Stand 17.11.2023“.

In den „Bewerbungsbedingungen- Bewerbungsphase Stand 17.11.2023 “ ist die oben genannte Änderung in Ziff. 18 vollzogen.

Bei der Bewerbung sind ausschließlich die „Bewerbungsbedingungen- Bewerbungsphase Stand 17.11.2023 “zu verwenden, die wir unter https://www.healthy-hub.de/faq.html veröffentlicht haben.“